Kfz-Versicherung wechseln: Stichtag, Fristen und Vergleich

Stand: 16. August 2026
Geprüfte Informationen
Quellenbasiert

Das Wichtigste in 30 Sekunden

Bei den meisten Kfz-Versicherungen endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Deine Kündigung muss also spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen sein, nicht abgeschickt. Danach kommst du nur noch über ein Sonderkündigungsrecht aus dem Vertrag, etwa bei einer Beitragserhöhung oder nach einem Schaden. Deine Schadenfreiheitsklasse nimmst du beim Wechsel mit.

Wer seinen Führerschein umtauscht, fährt in aller Regel auch ein Auto. Und der Führerschein taucht beim Thema Versicherung sofort wieder auf: Jeder Versicherer will wissen, seit wann du die Fahrerlaubnis hast. Genau da machen viele nach dem Umtausch einen Fehler, der bares Geld kostet. Dazu weiter unten mehr.

Zuerst das Wichtigste: die Fristen. Denn beim Wechsel der Kfz-Versicherung entscheidet ein einziges Datum darüber, ob du überhaupt raus kommst.

Der Stichtag: 30. November

Kfz-Versicherungen laufen fast immer bis zum 31. Dezember und verlängern sich danach automatisch um ein Jahr. Verhindern kannst du das nur mit einer Kündigung, die einen Monat vor Ablauf da ist. Daraus wird der 30. November.

Wichtig ist das Wort Zugang. Es zählt nicht, wann du den Brief einwirfst, sondern wann er beim Versicherer liegt. Wer am 29. November abschickt, ist zu spät dran. Kündige lieber ein paar Tage früher und lass dir den Eingang bestätigen.

Nicht jeder Vertrag endet am 31. Dezember

Hast du dein Auto mitten im Jahr zugelassen, kann dein Versicherungsjahr abweichen. Dann gilt die Monatsfrist vor deinem persönlichen Ablaufdatum. Schau in den Versicherungsschein, dort steht der Beginn des Versicherungsjahres.

Alle Wechselfristen im Überblick

Situation Frist
Normale Kündigung zum 31. Dezember Zugang bis 30. November
Versicherungsjahr endet unterjährig Zugang spätestens 1 Monat vor Ablauf
Beitragserhöhung ohne mehr Leistung 1 Monat ab Zugang der Mitteilung
Nach einem gemeldeten Schaden Bis 1 Monat nach Abschluss der Verhandlungen
Du verkaufst dein Auto Vertrag geht auf den Käufer über
Du wechselst das Fahrzeug Kein Sonderkündigungsrecht, Vertrag wird umgeschrieben
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Sonderkündigungsrecht: die drei realistischen Fälle

1. Dein Beitrag steigt

Erhöht dein Versicherer die Prämie, ohne mehr zu leisten, darfst du innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen (§ 40 VVG). Das gilt in der Regel auch dann, wenn der Beitrag nur steigt, weil dein Auto in eine höhere Typklasse gerutscht ist. Der Versicherer muss dich auf dieses Recht hinweisen.

2. Du hattest einen Schaden

Nach einem gemeldeten Schaden dürfen beide Seiten kündigen, du und der Versicherer. Für die Kaskoversicherung steht das in § 92 VVG, für die Haftpflicht in § 111 VVG. Die Frist läuft bis einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung.

3. Du verkaufst das Auto

Beim Verkauf geht der Versicherungsvertrag automatisch auf den Käufer über (§ 95 VVG). Der kann ihn innerhalb eines Monats kündigen (§ 96 VVG). Für dich als Verkäufer endet der Vertrag mit dem Übergang, du musst nicht separat kündigen. Melde dem Versicherer trotzdem den Verkauf.

Kein Sonderkündigungsrecht beim Fahrzeugwechsel

Kaufst du ein neues Auto, schreibt der Versicherer den Vertrag meist einfach um. Ein Kündigungsrecht entsteht dadurch nicht automatisch. Wenn du bei der Gelegenheit den Anbieter wechseln willst, brauchst du trotzdem die normale Kündigung zum Stichtag.

Welches Führerschein-Datum will die Versicherung?

Jeder Antrag fragt nach dem Datum, seit dem du den Führerschein hast. Wer lange unfallfrei fährt, zahlt weniger. Nach dem Umtausch verwechseln viele hier zwei völlig verschiedene Daten und schaden sich selbst.

Richtig: Feld 10

In der Tabelle auf der Rückseite steht neben jeder Führerscheinklasse in Spalte 10 das Datum der Erteilung. Für die Kfz-Versicherung zählt die Zeile der Klasse B. Dieses Datum bleibt beim Umtausch unverändert, egal wie oft du das Dokument tauschst.

Falsch: Feld 4a

Feld 4a auf der Vorderseite nennt nur das Ausstellungsdatum der Plastikkarte. Nach einem Umtausch im Jahr 2026 steht dort 2026, auch wenn du seit 1995 fährst. Wer diese Zahl in den Antrag schreibt, macht sich zum Fahranfänger und zahlt deutlich mehr.

Feld 4a und 4b im Detail erklärt →

Der umgekehrte Fall kommt auch vor: Manche Vergleichsportale fragen zusätzlich nach dem Ausstellungsdatum des Dokuments. Dann ist tatsächlich Feld 4a gemeint. Lies also genau, wonach gefragt wird. Mehr zum Aufbau der Karte steht auf unserer Seite zum Kartenführerschein.

Was deinen Beitrag bestimmt

Der Preis entsteht aus einer Handvoll Faktoren. Wer sie kennt, versteht die Unterschiede zwischen den Angeboten im Vergleich.

Schadenfreiheitsklasse: Der größte Hebel. Jedes unfallfreie Jahr verbessert die Einstufung und senkt den Beitrag.
Typklasse: Hängt am Fahrzeugmodell und wird jedes Jahr neu berechnet. Steigt sie, steigt oft auch dein Beitrag.
Regionalklasse: Richtet sich nach dem Zulassungsbezirk. Ein Umzug kann den Beitrag spürbar verändern.
Fahrerkreis: Je weniger Personen fahren dürfen, desto günstiger. Fahranfänger im Fahrerkreis treiben den Preis nach oben.
Jährliche Fahrleistung: Schätze realistisch. Wer deutlich mehr fährt als angegeben, riskiert eine Nachzahlung.
Selbstbeteiligung und Werkstattbindung: Beides senkt den Beitrag, kostet dich aber im Schadensfall Geld oder Freiheit bei der Werkstattwahl.

So läuft der Wechsel ab

  1. 1
    Versicherungsschein rausholen.

    Du brauchst deine Vertragsnummer, den aktuellen Beitrag und deine Schadenfreiheitsklasse.

  2. 2
    Tarife vergleichen.

    Erst vergleichen, dann kündigen. Sonst stehst du am 1. Januar ohne Versicherung da und darfst nicht fahren.

  3. 3
    Neuen Vertrag abschließen.

    Viele Anbieter übernehmen die Kündigung beim alten Versicherer für dich.

  4. 4
    Kündigung bestätigen lassen.

    Ohne schriftliche Bestätigung des alten Versicherers weißt du nicht, ob die Kündigung angekommen ist.

Häufige Fragen zum Versicherungswechsel

Die wichtigsten Antworten auf einen Blick

1 Bis wann muss ich meine Kfz-Versicherung kündigen?

Endet dein Versicherungsjahr am 31. Dezember, muss die Kündigung spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Entscheidend ist der Zugang, nicht das Absendedatum.

2 Was passiert mit meiner Schadenfreiheitsklasse beim Wechsel?

Die Schadenfreiheitsklasse geht mit. Der alte Versicherer meldet sie dem neuen, du musst dich darum nicht kümmern. Fordere trotzdem eine Bestätigung an, damit du die Einstufung prüfen kannst.

3 Kann ich auch nach dem 30. November noch wechseln?

Nur mit einem Sonderkündigungsrecht. Das hast du bei einer Beitragserhöhung ohne mehr Leistung, nach einem gemeldeten Schaden und wenn du dein Auto verkaufst. Sonst läuft der Vertrag ein weiteres Jahr.

4 Brauche ich beim Versicherungswechsel eine neue eVB-Nummer?

Nein. Die eVB-Nummer brauchst du nur bei der Zulassung eines Fahrzeugs. Wechselst du bei einem bereits zugelassenen Auto den Versicherer, regeln die beiden Versicherer das untereinander.

5 Welches Führerschein-Datum will die Kfz-Versicherung wissen?

Das Datum aus Feld 10 in der Zeile der Klasse B. Das ist der Tag, an dem du die Fahrerlaubnis erworben hast. Nicht Feld 4a: dort steht nach einem Umtausch nur das Ausstellungsdatum der neuen Karte.

Was in Feld 4a steht
6 Muss ich meiner Kfz-Versicherung den Führerschein-Umtausch melden?

Nein. Der Umtausch ändert weder deine Fahrerlaubnis noch deine Klassen. Es ist reiner Dokumententausch. Deine Versicherung muss davon nichts wissen.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Alle Informationen auf dieser Seite basieren auf offiziellen Rechtstexten und Behördenangaben. Wir aktualisieren unsere Inhalte regelmäßig, um Ihnen stets aktuelle und verlässliche Informationen zu bieten.

§ 40 VVG – Kündigung bei Prämienerhöhung

Sonderkündigungsrecht, wenn der Beitrag ohne mehr Leistung steigt

§ 111 VVG – Kündigung nach dem Versicherungsfall

Gilt für die Kfz-Haftpflichtversicherung

§§ 95, 96 VVG – Veräußerung der versicherten Sache

Regelt, was beim Autoverkauf mit dem Vertrag passiert

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