Führerschein Ablaufdatum: Wo es steht und was es bedeutet
Das Wichtigste in 30 Sekunden
Das Ablaufdatum steht bei EU-Kartenführerscheinen ab 19.01.2013 in Feld 4b auf der Vorderseite. Es betrifft nur das Dokument, nicht deine Fahrerlaubnis. Ältere Kartenführerscheine und Papierführerscheine haben gar kein aufgedrucktes Ablaufdatum, müssen aber nach einer gesetzlichen Frist umgetauscht werden.
Wo steht das Ablaufdatum? Feld 4b
Auf dem EU-Kartenführerschein sind die nummerierten Felder auf der Vorderseite genormt. Zwei davon werden oft verwechselt:
- 4a Ausstellungsdatum: Wann die Karte ausgestellt wurde. Danach richtet sich bei Karten von 1999 bis 2012 die Umtauschfrist. Details auf der Seite Feld 4a.
- 4b Ablaufdatum: Bis wann das Dokument gültig ist. Bei Karten ab 2013 sind das genau 15 Jahre nach der Ausstellung.
Steht in Feld 4b kein Datum oder hast du einen grauen oder rosa Papierführerschein? Dann gibt es kein aufgedrucktes Ablaufdatum. Deine Frist ergibt sich stattdessen aus dem Stufenplan.
Kein Datum aufgedruckt? Dann zählt die Frist
Papierführerscheine und Kartenführerscheine vor 2013 haben kein Ablaufdatum in Feld 4b. Der Gesetzgeber legt stattdessen einen gestaffelten Umtausch fest: beim Papierführerschein nach Geburtsjahr, beim Kartenführerschein nach Ausstellungsjahr.
Umtauschfristen nach Geburtsjahr ansehenHat mein Führerschein ein Ablaufdatum?
Karte ab 19.01.2013
Karte 1999-2012
- → Kein Ablaufdatum aufgedruckt
- → Pflichtumtausch nach Ausstellungsjahr
- → Frist-Tabelle ansehen
Papier (grau/rosa)
- → Kein Ablaufdatum aufgedruckt
- → Pflichtumtausch nach Geburtsjahr
- → Frist-Tabelle ansehen
Ablaufdatum heißt nicht Fahrverbot
Der wichtigste Punkt vorweg: Ein abgelaufenes Ablaufdatum betrifft nur die Plastikkarte, nicht deine Fahrerlaubnis. Beides wird oft verwechselt.
Das Dokument
Die Karte selbst ist befristet. Nach dem Datum in Feld 4b ist sie als Ausweis nicht mehr gültig und muss umgetauscht werden. Das ist ein reiner Verwaltungsakt.
Die Fahrerlaubnis
Deine Berechtigung zu fahren bleibt bestehen, auch wenn die Karte abgelaufen ist. Du verlierst sie nicht und musst keine neue Prüfung ablegen.
Praktische Folge: Fährst du mit abgelaufener Karte, machst du dich nicht strafbar. In Deutschland droht bei einer Kontrolle ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Im Ausland kann es teurer werden, weil die Karte dort als Ausweis nicht anerkannt wird.
Datum abgelaufen: Was jetzt?
Keine Panik: Ein abgelaufenes Dokument ist keine Straftat. Deine Fahrerlaubnis bleibt gültig, nur die Karte muss erneuert werden.
- → Bei Kontrolle in Deutschland: 10 Euro Verwarnungsgeld
- → Umtausch ist weiterhin jederzeit möglich
- → Im Ausland können höhere Strafen anfallen
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Häufige Fragen
Die wichtigsten Antworten auf einen Blick
1 Wo steht das Ablaufdatum auf dem Führerschein?
Bei EU-Kartenführerscheinen ab 19.01.2013 steht das Ablaufdatum in Feld 4b auf der Vorderseite, direkt unter dem Ausstellungsdatum (Feld 4a). Ältere Kartenführerscheine und Papierführerscheine haben kein aufgedrucktes Ablaufdatum, unterliegen aber gesetzlichen Umtauschfristen.
Feld 4a und 4b erklärt 2 Was bedeutet das Datum in Feld 4b?
Feld 4b gibt an, wie lange das Dokument gültig ist, nicht deine Fahrerlaubnis. Der Kartenführerschein ist auf 15 Jahre befristet. Nach diesem Datum musst du die Karte umtauschen, deine Fahrerlaubnis bleibt aber bestehen.
15-Jahres-Regelung erklärt 3 Ist mein Führerschein nach dem Ablaufdatum ungültig?
Nur das Dokument wird ungültig, nicht deine Fahrerlaubnis. Du darfst weiterhin fahren, musst aber den Führerschein umtauschen. Bei einer Kontrolle in Deutschland droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.
Was tun bei verpasster Frist? 4 Hat mein Papierführerschein ein Ablaufdatum?
Nein. Papierführerscheine (grau oder rosa) und Kartenführerscheine vor 2013 haben kein aufgedrucktes Ablaufdatum. Sie müssen aber nach einem gesetzlichen Stufenplan umgetauscht werden. Die Frist richtet sich beim Papierführerschein nach dem Geburtsjahr, beim Kartenführerschein nach dem Ausstellungsjahr.
Umtauschfristen nach Geburtsjahr 5 Was kostet der Umtausch nach Ablauf?
Der Umtausch kostet rund 25 bis 30 Euro Gebühr plus 10 bis 15 Euro für ein biometrisches Passfoto. Eine erneute Prüfung oder ärztliche Untersuchung ist für die Standardklassen (B, BE, AM, L) nicht nötig.
KostenübersichtWeiterführende Informationen
Umtauschfristen nach Geburtsjahr
Komplette Tabelle aller Fristen bis 2033
Feld 4a und 4b erklärt
Ausstellungs- und Ablaufdatum auf der Karte
15-Jahres-Regelung
Gültigkeit neuer EU-Führerscheine
Frist verpasst
Was jetzt zu tun ist
Passfoto
Günstige Optionen ab 5 Euro
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Philipp Hafner
Redakteur bei Führerschein-Umtauschfrist.de
Recherchiert seit 2024 zu Führerschein-Themen und Behördenverfahren. Hat bereits über 50 Fachartikel zu Umtauschfristen, Dokumentenanforderungen und behördlichen Abläufen veröffentlicht.