Papierführerschein umtauschen: Fristen nach Geburtsjahr (grau & rosa)
Das Wichtigste in 30 Sekunden
Bei Papierführerscheinen (grau oder rosa) entscheidet dein Geburtsjahr über die Umtauschfrist, nicht das Ausstellungsjahr. Die meisten Fristen sind bereits abgelaufen. Du kannst aber weiterhin problemlos umtauschen. Bei Papierführerscheinen, die nicht am aktuellen Wohnort ausgestellt wurden, brauchst du zusätzlich eine Karteikartenabschrift.
Was ist ein Papierführerschein?
Der Begriff "Papierführerschein" umfasst alle deutschen Führerscheine, die vor der Einführung des Kartenführerscheins am 1. Januar 1999 ausgestellt wurden. Je nach Ausstellungszeitraum gibt es verschiedene Varianten:
Grauer Führerschein (1934–1986)
Der "graue Lappen" ist der älteste noch gültige Führerscheintyp in Deutschland. Er wurde von 1934 bis 1986 in Westdeutschland ausgestellt und ist im DIN-A6-Format gefaltet. Die Seiten enthalten handschriftliche Eintragungen und ein Schwarzweiß-Foto. Viele dieser Führerscheine sind vergilbt und die Eintragungen teilweise schwer lesbar.
Rosa Führerschein (1986–1998)
Ab 1986 wurde der rosa Führerschein im EU-Format eingeführt. Er ist etwas kleiner als der graue Lappen und enthält bereits maschinenlesbare Elemente. Das Format wurde EU-weit standardisiert und war ein Vorläufer des heutigen Kartenführerscheins.
DDR-Führerschein (bis 1990)
In der DDR gab es eigene Führerscheinformate, die nach der Wiedervereinigung weiterhin gültig blieben. Diese müssen ebenfalls umgetauscht werden und folgen denselben Fristen wie west-deutsche Papierführerscheine.
Alle diese Papierführerscheine sind noch immer gültig, müssen aber bis spätestens 2033 gegen den neuen EU-Kartenführerschein getauscht werden. Der Umtausch ist rein administrativ – du musst keine Prüfung wiederholen.
Warum zählt das Geburtsjahr?
Anders als beim Kartenführerschein, wo das Ausstellungsjahr entscheidend ist, richtet sich die Frist beim Papierführerschein nach dem Geburtsjahr des Inhabers.
Der Grund dafür:
- • Bei vielen Papierführerscheinen ist das Ausstellungsdatum nicht mehr lesbar oder wurde gar nicht eingetragen
- • Papierführerscheine wurden über Jahrzehnte hinweg ausgestellt, was eine Staffelung nach Ausstellungsjahr unpraktisch gemacht hätte
- • Die Staffelung nach Geburtsjahr sorgt dafür, dass ältere Fahrerlaubnisinhaber mehr Zeit haben
Personen, die vor 1953 geboren wurden, haben bis 2033 Zeit – die längste Frist von allen. Für alle anderen sind die Fristen bereits abgelaufen, der Umtausch ist aber weiterhin ohne Zusatzgebühren möglich.
Umtauschfristen nach Geburtsjahr
Wichtig: Fristen größtenteils abgelaufen
Die meisten Fristen für Papierführerscheine sind bereits vorbei. Du kannst aber weiterhin normal umtauschen, ohne Zusatzgebühren oder Prüfung. Bei Kontrollen kann ein Verwarnungsgeld von ca. 10 Euro anfallen.
Was bei verpasster Frist passiert →| Geburtsjahr | Umtauschfrist bis | Status |
|---|---|---|
| vor 1953 | 19. Januar 2033 | Noch Zeit |
| 1953–1958 | 19. Juli 2022 | Abgelaufen |
| 1959–1964 | 19. Januar 2023 | Abgelaufen |
| 1965–1970 | 19. Januar 2024 | Abgelaufen |
| ab 1971 | 19. Januar 2025 | Abgelaufen |
Frist verpasst? Keine Panik!
Falls deine Frist bereits abgelaufen ist, gibt es keinen Grund zur Panik:
Das bleibt gleich:
- ✓ Fahrerlaubnis bleibt gültig: Du darfst weiterhin Auto fahren
- ✓ Umtausch weiterhin möglich: Keine Zusatzgebühren, keine Prüfung
- ✓ Keine Punkte in Flensburg: Es ist keine Straftat
Mögliche Konsequenzen:
- ⚠ Bei Polizeikontrollen: Verwarnungsgeld von ca. 10 Euro
- ⚠ Im Ausland: Probleme bei Mietwagenbuchungen möglich
- ⚠ Bei Grenzkontrollen: Alte Führerscheine werden manchmal nicht anerkannt
Unsere Empfehlung: Tausche so bald wie möglich um, um Ärger zu vermeiden. Der Prozess ist einfach und dauert nur wenige Wochen.
Karteikartenabschrift: Brauchst du eine?
Bei Papierführerscheinen wird oft eine Karteikartenabschrift benötigt. Diese bestätigt deine originalen Fahrerlaubnisdaten und wird von der Behörde verlangt, die deinen Führerschein damals ausgestellt hat.
Du brauchst eine Karteikartenabschrift, wenn:
- • Du einen Papierführerschein hast (grau, rosa oder DDR)
- • UND dieser nicht an deinem aktuellen Wohnort ausgestellt wurde
Du brauchst KEINE Karteikartenabschrift, wenn:
- ✓ Dein Papierführerschein am aktuellen Wohnort ausgestellt wurde
- ✓ Du einen Kartenführerschein hast (Daten sind digital abrufbar)
So beantragst du die Karteikartenabschrift:
- 1 Finde heraus, welche Behörde deinen Führerschein ausgestellt hat (steht auf dem Führerschein)
- 2 Kontaktiere diese Behörde per E-Mail, Post oder Telefon
- 3 Beantrage die Karteikartenabschrift (Kosten: 10-20 Euro)
- 4 Warte 2-4 Wochen auf die Zusendung
Wichtig: Plane diese Zeit ein! Beantrage die Abschrift mindestens 6 Wochen vor deinem Umtauschtermin.
Sonderfall: Vor 1953 geboren
Bist du vor 1953 geboren? Dann hast du die längste Frist: 19. Januar 2033. Diese Sonderregelung gilt unabhängig davon, ob du einen Papier- oder Kartenführerschein besitzt.
Der Gesetzgeber wollte mit dieser Regelung älteren Fahrerlaubnisinhabern entgegenkommen. Trotzdem kann es sinnvoll sein, den Umtausch nicht auf die lange Bank zu schieben:
- • Im Ausland kann der alte Führerschein Probleme bereiten
- • Mietwagenfirmen akzeptieren oft nur den neuen EU-Führerschein
- • Der neue Führerschein ist handlicher als der "graue Lappen"
Unterschied zum Kartenführerschein
| Papierführerschein | Kartenführerschein | |
|---|---|---|
| Frist basiert auf | Geburtsjahr | Ausstellungsjahr (Feld 4a) |
| Format | Papier (grau/rosa/DDR) | Scheckkarte |
| Karteikartenabschrift | Oft nötig | In der Regel nicht nötig |
| Ausgestellt | Vor 1999 | 1999–2013 |
Umtausch in 3 Schritten
Unterlagen vorbereiten
Gültiger Personalausweis, biometrisches Passfoto, alter Führerschein, ca. 25-30 Euro Gebühr, bei Bedarf Karteikartenabschrift (zusätzlich 10-20 Euro).
Termin buchen
Bei der Fahrerlaubnisbehörde an deinem aktuellen Wohnort. Plane ausreichend Zeit für die Karteikartenabschrift ein (falls nötig).
Antrag stellen
Unterlagen abgeben, Gebühr zahlen. Nach 3-6 Wochen Bearbeitungszeit kannst du den neuen Führerschein abholen.
Häufige Fragen
Die wichtigsten Antworten auf einen Blick
1 Wo finde ich das Ausstellungsdatum auf dem Papierführerschein?
Bei Papierführerscheinen ist das Ausstellungsdatum für die Frist nicht relevant – es zählt dein Geburtsjahr. Das Ausstellungsdatum findest du aber meist auf der ersten Seite oder Rückseite des Dokuments.
2 Ist mein grauer Führerschein noch gültig?
Ja, bis zur jeweiligen Umtauschfrist (basierend auf deinem Geburtsjahr) oder bis 2033 für Personen, die vor 1953 geboren wurden. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt auch nach Fristablauf gültig.
3 Was passiert mit meinen Eintragungen im alten Führerschein?
Alle Fahrerlaubnisklassen werden automatisch in den neuen Führerschein übernommen. Die Umschlüsselung von alten auf neue Klassen erfolgt automatisch durch die Behörde.
4 Kann ich den alten Führerschein behalten?
Ja, auf Wunsch wird er von der Behörde entwertet (Loch gestanzt oder Ecke abgeschnitten) und du kannst ihn als Erinnerungsstück behalten.
5 Was kostet der Umtausch mit Karteikartenabschrift?
Ca. 35-55 Euro insgesamt: 25-30 Euro Umtauschgebühr + 10-15 Euro Passfoto + 10-20 Euro Karteikartenabschrift (falls nötig).
6 Warum brauche ich eine Karteikartenabschrift?
Bei alten Papierführerscheinen sind die Daten oft nicht digital erfasst. Die Karteikartenabschrift bestätigt deine originalen Fahrerlaubnisdaten und wird von der damaligen Ausstellungsbehörde benötigt, wenn diese nicht am aktuellen Wohnort liegt.
Philipp Hafner
Redakteur bei Führerschein-Umtauschfrist.de
Recherchiert seit 2024 zu Führerschein-Themen und Behördenverfahren. Hat bereits über 50 Fachartikel zu Umtauschfristen, Dokumentenanforderungen und behördlichen Abläufen veröffentlicht.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Alle Informationen auf dieser Seite basieren auf offiziellen Rechtstexten und Behördenangaben. Wir aktualisieren unsere Inhalte regelmäßig, um Ihnen stets aktuelle und verlässliche Informationen zu bieten.
Offizielle Rechtsgrundlage für alle Umtauschfristen
Informationen zur EU-Führerscheinrichtlinie
Gesetzliche Grundlagen zum Führerscheinrecht
Frist berechnen und Unterlagen prüfen
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Alles was du zum Führerschein-Umtausch wissen musst
Kartenführerschein
Fristen für Scheckkartenführerscheine nach Ausstellungsjahr.
Karteikartenabschrift
Wann du sie brauchst und wie du sie beantragst.
Frist verpasst
Was passiert und wie du jetzt vorgehen solltest.
Benötigte Unterlagen
Checkliste: Was du für den Umtausch brauchst.