Führerschein umtauschen in Mönchengladbach

Stand: 22. Februar 2026
Geprüfte Informationen
Quellenbasiert

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In Mönchengladbach tauschst du deinen Führerschein beim Straßenverkehrsamt in der Rheinstraße 70 um. Die Beantragung ist ausschließlich mit Termin möglich. Eine Bevollmächtigung durch andere Personen ist möglich. Die Gebühr beträgt 26,50 Euro, die Bearbeitung dauert ca. 4-6 Wochen. Kassenautomat für Bar- und EC-Kartenzahlung vorhanden.

Als Mönchengladbacher tauschst du deinen alten Führerschein beim Straßenverkehrsamt Mönchengladbach um. Die Stadt mit über 270.000 Einwohnern bietet einen praktischen Service: Bevollmächtigung durch andere Personen ist möglich.

Auf dieser Seite erfährst du alles, was du für den Führerschein-Umtausch in Mönchengladbach wissen musst: Wo das Amt ist, wie du online Termine buchst, was es kostet und welche Unterlagen du brauchst.

Straßenverkehrsamt Mönchengladbach

Kontaktdaten

Name: Führerscheinangelegenheiten Mönchengladbach

Abteilung: Straßenverkehrsamt

Adresse: Rheinstraße 70, 41065 Mönchengladbach

Telefon: 02161 25-6000 (Terminhotline)

E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@moenchengladbach.de

Website: service.moenchengladbach.de

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 07:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr

Telefonische Terminhotline: 02161/25-6000

Nur mit Termin

Die Beantragung ist ausschließlich mit Termin möglich. Buche deinen Termin online oder telefonisch.

Termin online buchen

Termine für den Führerschein-Umtausch buchst du online über das Mönchengladbacher Serviceportal:

Websites für Terminbuchung:

Online-Terminbuchung →

Oder telefonisch: 02161/25-6000

So läuft die Online-Terminbuchung ab:

  1. 1. Gehe auf das Serviceportal oder rufe die Terminhotline an
  2. 2. Wähle "Führerscheinangelegenheiten" und dann "Führerschein umtauschen"
  3. 3. Wähle einen verfügbaren Termin aus
  4. 4. Bestätige den Termin mit deiner E-Mail-Adresse
  5. 5. Erscheine zum Termin mit allen Unterlagen

Kosten in Mönchengladbach

Behördengebühr 26,50 €
Biometrisches Passfoto 8-15 €
Versand (optional) variabel
Gesamtkosten 34,50-41,50 €

Zahlungsarten: Kassenautomat für Bar- und EC-Kartenzahlung verfügbar.

Bearbeitungszeit

Regelbearbeitung: ca. 4-6 Wochen

Du bekommst eine Benachrichtigung, wenn dein neuer Führerschein abholbereit ist. Während der Bearbeitungszeit erhältst du eine Bescheinigung, mit der du weiterfahren darfst.

Diese Unterlagen brauchst du

  • Biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Alter Führerschein
  • Gebühr (26,50 Euro, Bar oder EC-Karte)
  • Karteikartenabschrift (nur bei Papierführerscheinen, falls nicht in Mönchengladbach ausgestellt)
  • Vollmacht (falls jemand anderes für dich beantragt)
Vollständige Unterlagenliste →

Besonderheiten in Mönchengladbach

Bevollmächtigung möglich

Eine andere Person kann mit einer Vollmacht den Antrag für dich stellen. Praktisch, wenn du selbst keine Zeit hast.

Kassenautomat vorhanden

Bezahle bequem am Kassenautomat mit Bargeld oder EC-Karte.

Telefonische Terminhotline

Du kannst Termine auch telefonisch unter 02161/25-6000 buchen.

Häufige Fragen

Die wichtigsten Antworten auf einen Blick

1 Wo kann ich meinen Führerschein in Mönchengladbach umtauschen?

Den Führerschein tauschst du beim Straßenverkehrsamt Mönchengladbach in der Rheinstraße 70, 41065 Mönchengladbach um.

2 Kann jemand anderes für mich den Führerschein in Mönchengladbach beantragen?

Ja, in Mönchengladbach ist eine Bevollmächtigung durch eine andere Person möglich. Diese muss eine Vollmacht und die notwendigen Unterlagen vorlegen.

3 Was kostet der Führerschein-Umtausch in Mönchengladbach?

Die Gebühr beträgt in Mönchengladbach 26,50 Euro. Dazu kommen Kosten für das biometrische Passfoto (ca. 8-15 Euro) und optional Versandkosten.

4 Wie kann ich in Mönchengladbach bezahlen?

In Mönchengladbach steht ein Kassenautomat für Bar- und EC-Kartenzahlung zur Verfügung.

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PH

Philipp Hafner

Redakteur bei Führerschein-Umtauschfrist.de

Recherchiert seit 2024 zu Führerschein-Themen und Behördenverfahren. Hat bereits über 50 Fachartikel zu Umtauschfristen, Dokumentenanforderungen und behördlichen Abläufen veröffentlicht.

Zuletzt aktualisiert: 22. Februar 2026
Fakten geprüft

Quellen und Rechtsgrundlagen

Alle Informationen auf dieser Seite basieren auf offiziellen Rechtstexten und Behördenangaben. Wir aktualisieren unsere Inhalte regelmäßig, um Ihnen stets aktuelle und verlässliche Informationen zu bieten.

FeV Anlage 8e - Umtauschfristen Führerscheine

Offizielle Rechtsgrundlage für alle Umtauschfristen

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Informationen zur EU-Führerscheinrichtlinie

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Gesetzliche Grundlagen zum Führerscheinrecht

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