Führerschein umtauschen in Mönchengladbach
Das Wichtigste in 30 Sekunden
In Mönchengladbach tauschst du deinen Führerschein beim Straßenverkehrsamt in der Rheinstraße 70 um. Die Beantragung ist ausschließlich mit Termin möglich. Eine Bevollmächtigung durch andere Personen ist möglich. Die Gebühr beträgt 26,50 Euro, die Bearbeitung dauert ca. 4-6 Wochen. Kassenautomat für Bar- und EC-Kartenzahlung vorhanden.
Als Mönchengladbacher tauschst du deinen alten Führerschein beim Straßenverkehrsamt Mönchengladbach um. Die Stadt mit über 270.000 Einwohnern bietet einen praktischen Service: Bevollmächtigung durch andere Personen ist möglich.
Auf dieser Seite erfährst du alles, was du für den Führerschein-Umtausch in Mönchengladbach wissen musst: Wo das Amt ist, wie du online Termine buchst, was es kostet und welche Unterlagen du brauchst.
Straßenverkehrsamt Mönchengladbach
Kontaktdaten
Name: Führerscheinangelegenheiten Mönchengladbach
Abteilung: Straßenverkehrsamt
Adresse: Rheinstraße 70, 41065 Mönchengladbach
Telefon: 02161 25-6000 (Terminhotline)
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@moenchengladbach.de
Website: service.moenchengladbach.de
Öffnungszeiten
Telefonische Terminhotline: 02161/25-6000
Nur mit Termin
Die Beantragung ist ausschließlich mit Termin möglich. Buche deinen Termin online oder telefonisch.
Termin online buchen
Termine für den Führerschein-Umtausch buchst du online über das Mönchengladbacher Serviceportal:
So läuft die Online-Terminbuchung ab:
- 1. Gehe auf das Serviceportal oder rufe die Terminhotline an
- 2. Wähle "Führerscheinangelegenheiten" und dann "Führerschein umtauschen"
- 3. Wähle einen verfügbaren Termin aus
- 4. Bestätige den Termin mit deiner E-Mail-Adresse
- 5. Erscheine zum Termin mit allen Unterlagen
Kosten in Mönchengladbach
Zahlungsarten: Kassenautomat für Bar- und EC-Kartenzahlung verfügbar.
Bearbeitungszeit
Du bekommst eine Benachrichtigung, wenn dein neuer Führerschein abholbereit ist. Während der Bearbeitungszeit erhältst du eine Bescheinigung, mit der du weiterfahren darfst.
Diese Unterlagen brauchst du
- Biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Alter Führerschein
- Gebühr (26,50 Euro, Bar oder EC-Karte)
- Karteikartenabschrift (nur bei Papierführerscheinen, falls nicht in Mönchengladbach ausgestellt)
- Vollmacht (falls jemand anderes für dich beantragt)
Besonderheiten in Mönchengladbach
Bevollmächtigung möglich
Eine andere Person kann mit einer Vollmacht den Antrag für dich stellen. Praktisch, wenn du selbst keine Zeit hast.
Kassenautomat vorhanden
Bezahle bequem am Kassenautomat mit Bargeld oder EC-Karte.
Telefonische Terminhotline
Du kannst Termine auch telefonisch unter 02161/25-6000 buchen.
Häufige Fragen
Die wichtigsten Antworten auf einen Blick
1 Wo kann ich meinen Führerschein in Mönchengladbach umtauschen?
Den Führerschein tauschst du beim Straßenverkehrsamt Mönchengladbach in der Rheinstraße 70, 41065 Mönchengladbach um.
2 Kann jemand anderes für mich den Führerschein in Mönchengladbach beantragen?
Ja, in Mönchengladbach ist eine Bevollmächtigung durch eine andere Person möglich. Diese muss eine Vollmacht und die notwendigen Unterlagen vorlegen.
3 Was kostet der Führerschein-Umtausch in Mönchengladbach?
Die Gebühr beträgt in Mönchengladbach 26,50 Euro. Dazu kommen Kosten für das biometrische Passfoto (ca. 8-15 Euro) und optional Versandkosten.
4 Wie kann ich in Mönchengladbach bezahlen?
In Mönchengladbach steht ein Kassenautomat für Bar- und EC-Kartenzahlung zur Verfügung.
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Philipp Hafner
Redakteur bei Führerschein-Umtauschfrist.de
Recherchiert seit 2024 zu Führerschein-Themen und Behördenverfahren. Hat bereits über 50 Fachartikel zu Umtauschfristen, Dokumentenanforderungen und behördlichen Abläufen veröffentlicht.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Alle Informationen auf dieser Seite basieren auf offiziellen Rechtstexten und Behördenangaben. Wir aktualisieren unsere Inhalte regelmäßig, um Ihnen stets aktuelle und verlässliche Informationen zu bieten.
Offizielle Rechtsgrundlage für alle Umtauschfristen
Informationen zur EU-Führerscheinrichtlinie
Gesetzliche Grundlagen zum Führerscheinrecht
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