Kartenführerschein umtauschen: Fristen nach Ausstellungsjahr (1999-2013)
Das Wichtigste in 30 Sekunden
Bei Kartenführerscheinen im Scheckkartenformat entscheidet das Ausstellungsjahr über die Umtauschfrist. Das Jahr findest du im Feld 4a auf der Vorderseite deines Führerscheins. Führerscheine aus den Jahren 1999-2001 müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Karten ab dem 19. Januar 2013 unterliegen nicht dem Pflichtumtausch, haben aber eine 15-jährige Gültigkeit.
Was ist ein Kartenführerschein?
Der Kartenführerschein im Scheckkartenformat wurde in Deutschland am 1. Januar 1999 eingeführt und löste die alten Papierführerscheine (grau und rosa) ab. Das EU-weit einheitliche Format sollte die Fälschungssicherheit erhöhen und die Anerkennung in anderen Ländern vereinfachen.
Merkmale des Kartenführerscheins:
- • Scheckkartenformat (85,6 × 54 mm), passt ins Portemonnaie
- • Kunststoffkarte mit mehreren Sicherheitsmerkmalen gegen Fälschungen
- • Foto und persönliche Daten auf der Vorderseite
- • Fahrerlaubnisklassen auf der Rückseite
- • Nummerierte Felder (1-15) mit standardisierten Informationen
Wenn du einen Führerschein im Scheckkartenformat besitzt, der zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurde, musst du ihn im Rahmen des EU-weiten Pflichtumtauschs gegen einen neuen EU-Führerschein tauschen. Führerscheine ab dem 19. Januar 2013 haben bereits das aktuelle EU-Format und sind von vornherein auf 15 Jahre befristet.
Der Umtausch betrifft insgesamt rund 43 Millionen Führerscheine in Deutschland. Die gestaffelten Fristen sollen verhindern, dass alle Fahrerlaubnisbehörden gleichzeitig überlastet werden.
Warum muss der Kartenführerschein umgetauscht werden?
Obwohl der Kartenführerschein bereits ein moderneres Format ist als der Papierführerschein, entspricht er nicht den aktuellen EU-Sicherheitsstandards. Die EU-Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG schreibt vor, dass bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine in der EU ein einheitliches, fälschungssicheres Format haben müssen.
Gründe für den Pflichtumtausch:
- ✓ Verbesserte Sicherheitsmerkmale gegen Fälschungen und Missbrauch
- ✓ Einheitliches EU-weites Format für bessere Lesbarkeit
- ✓ Regelmäßige Aktualisierung von Foto und Daten (alle 15 Jahre)
- ✓ Zentrale digitale Erfassung im Fahrerlaubnisregister
Der Umtausch ist rein administrativ. Du musst keine Prüfung wiederholen und behältst alle deine Fahrerlaubnisklassen. Es ändert sich lediglich das Dokument, nicht deine Berechtigungen.
Wo finde ich das Ausstellungsjahr?
Das Ausstellungsjahr deines Kartenführerscheins findest du im Feld 4a auf der Vorderseite. Es steht dort im Format TT.MM.JJJJ (Tag.Monat.Jahr).
So findest du Feld 4a:
- Nimm deinen Kartenführerschein zur Hand
- Schaue auf die Vorderseite (Seite mit deinem Foto)
- Unter dem Foto findest du nummerierte Felder
- Feld 4a zeigt das Ausstellungsdatum
Beispiel: Steht dort "15.06.2003", ist dein Ausstellungsjahr 2003 und deine Umtauschfrist der 19. Januar 2027.
Wichtig: Für die Frist zählt nur das Jahr, nicht Tag oder Monat. Ob dein Führerschein am 2. Januar oder 30. Dezember 2003 ausgestellt wurde – die Frist ist dieselbe: 19. Januar 2027.
Umtauschfristen für Kartenführerscheine
Das Ausstellungsjahr in Feld 4a bestimmt deine persönliche Umtauschfrist:
| Ausstellungsjahr (Feld 4a) | Umtauschfrist bis |
|---|---|
| 1999–2001 | 19. Januar 2026 |
| 2002–2004 | 19. Januar 2027 |
| 2005–2007 | 19. Januar 2028 |
| 2008 | 19. Januar 2029 |
| 2009 | 19. Januar 2030 |
| 2010 | 19. Januar 2031 |
| 2011 | 19. Januar 2032 |
| 2012–2013 | 19. Januar 2033 |
| ab 19.01.2013 | Kein Pflichtumtausch (15 Jahre Gültigkeit) |
Nächster großer Stichtag:
19. Januar 2027 für Kartenführerscheine aus den Jahren 2002-2004. Plane rechtzeitig, um Terminstress zu vermeiden.
Sonderfall: Führerscheine ab 19.01.2013
Wenn dein Kartenführerschein ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, bist du vom Pflichtumtausch nicht betroffen. Diese Führerscheine entsprechen bereits dem aktuellen EU-Standard und haben eine 15-jährige Gültigkeit.
Das Ablaufdatum findest du in Feld 4b auf deinem Führerschein. Ein Führerschein, der am 15.03.2015 ausgestellt wurde, läuft am 15.03.2030 ab. Vor diesem Datum musst du ihn erneuern – aber das ist kein "Pflichtumtausch", sondern die reguläre Verlängerung wie bei Personalausweisen.
Sonderfall: Vor 1953 geboren
Bist du vor 1953 geboren? Dann hast du unabhängig vom Ausstellungsjahr deines Führerscheins Zeit bis zum 19. Januar 2033. Diese Sonderregelung gilt sowohl für Papier- als auch für Kartenführerscheine.
Trotzdem kann ein frühzeitiger Umtausch sinnvoll sein, besonders wenn du ins Ausland reist oder einen Mietwagen buchen möchtest. Viele internationale Mietwagenfirmen akzeptieren nur den neuen EU-Führerschein.
Unterschied zum Papierführerschein
Beim Kartenführerschein entscheidet das Ausstellungsjahr (Feld 4a) über die Frist. Beim Papierführerschein (grau oder rosa) ist dagegen das Geburtsjahr des Inhabers maßgeblich.
| Kartenführerschein | Papierführerschein | |
|---|---|---|
| Frist basiert auf | Ausstellungsjahr (Feld 4a) | Geburtsjahr |
| Format | Scheckkarte | Papier (grau/rosa) |
| Karteikartenabschrift | Nein (Daten digital) | Ja, wenn nicht am Wohnort ausgestellt |
Umtausch in 3 Schritten
Unterlagen vorbereiten
Gültiger Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate), alter Führerschein, ca. 25-30 Euro Gebühr plus 10-15 Euro für das Foto.
Termin buchen
Bei der Fahrerlaubnisbehörde an deinem Wohnort. Plane 2-3 Monate vorher, besonders in Großstädten. Online-Terminbuchung ist meist möglich.
Antrag stellen
Unterlagen abgeben, Gebühr zahlen. Nach 3-6 Wochen Bearbeitungszeit kannst du den neuen Führerschein abholen oder per Post erhalten.
Häufige Fragen
Die wichtigsten Antworten auf einen Blick
1 Muss ich eine Prüfung wiederholen?
Nein. Der Umtausch ist rein administrativ. Du behältst alle deine Fahrerlaubnisklassen ohne Prüfung. Es müssen keine neuen Tests absolviert werden.
2 Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Deine Fahrerlaubnis bleibt gültig. Bei Polizeikontrollen kann ein Verwarnungsgeld von ca. 10 Euro anfallen. Du kannst auch nach Fristablauf noch umtauschen, ohne zusätzliche Gebühren oder Prüfungen.
3 Brauche ich eine Karteikartenabschrift?
Bei Kartenführerscheinen in der Regel nicht. Die Daten sind digital im Fahrerlaubnisregister abrufbar. Eine Karteikartenabschrift wird hauptsächlich bei alten Papierführerscheinen benötigt, die nicht am aktuellen Wohnort ausgestellt wurden.
4 Was kostet der Umtausch?
Die Gebühr liegt bei ca. 25-30 Euro für den Umtausch plus 10-15 Euro für das biometrische Passfoto. Insgesamt also etwa 35-45 Euro.
5 Wie lange dauert der gesamte Prozess?
Plane 4-8 Wochen ein: Terminwartezeit (2-4 Wochen in Großstädten, weniger in kleineren Orten) plus Bearbeitungszeit nach Antragstellung (3-6 Wochen). In Großstädten kann es vor Fristenden auch länger dauern.
6 Kann ich mit meinem Kartenführerschein im Ausland fahren?
Ja, solange er noch gültig ist. Der alte Kartenführerschein im EU-Format wird innerhalb der EU anerkannt. Allerdings akzeptieren manche Mietwagenfirmen nur den neuen EU-Führerschein. Nach Ablauf der Umtauschfrist kann es im Ausland zu Problemen kommen.
Philipp Hafner
Redakteur bei Führerschein-Umtauschfrist.de
Recherchiert seit 2024 zu Führerschein-Themen und Behördenverfahren. Hat bereits über 50 Fachartikel zu Umtauschfristen, Dokumentenanforderungen und behördlichen Abläufen veröffentlicht.
Quellen und Rechtsgrundlagen
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Offizielle Rechtsgrundlage für alle Umtauschfristen
Informationen zur EU-Führerscheinrichtlinie
Gesetzliche Grundlagen zum Führerscheinrecht
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