Führerschein umtauschen in Gelsenkirchen

Stand: 22. Februar 2026
Geprüfte Informationen
Quellenbasiert

Das Wichtigste in 30 Sekunden

In Gelsenkirchen tauschst du deinen Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde in der Wildenbruchstraße 10 um. Ein Termin ist zwingend erforderlich - ohne Termin erfolgt keine Bearbeitung. Die Terminbuchung erfolgt online. Die Gebühr beträgt ca. 24,00 Euro, die Bearbeitung dauert ca. 4-6 Wochen.

Als Gelsenkirchener tauschst du deinen alten Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde Gelsenkirchen um. Die Stadt mit über 260.000 Einwohnern hat eine klare Regelung: Ein Termin ist zwingend erforderlich.

Auf dieser Seite erfährst du alles, was du für den Führerschein-Umtausch in Gelsenkirchen wissen musst: Wo die Behörde ist, wie du online Termine buchst, was es kostet und welche Unterlagen du brauchst.

Fahrerlaubnisbehörde Gelsenkirchen

Kontaktdaten

Name: Fahrerlaubnisbehörde Gelsenkirchen

Abteilung: Referat 30 - Recht und Ordnung, Abteilung Verkehrszulassungen

Adresse: Wildenbruchstraße 10, 45879 Gelsenkirchen

Telefon: 0209 169-9595

E-Mail: fahrzeugzulassungen@gelsenkirchen.de

Website: www.gelsenkirchen.de

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 11:30 Uhr

Termin zwingend erforderlich!

In Gelsenkirchen ist ein Termin zwingend erforderlich. Ohne Termin erfolgt keine Bearbeitung. Buche deinen Termin rechtzeitig online.

Termin online buchen

Termine für den Führerschein-Umtausch buchst du online über das Gelsenkirchener Terminvergabesystem:

So läuft die Online-Terminbuchung ab:

  1. 1. Gehe auf www.gelsenkirchen.de/terminvereinbarung
  2. 2. Wähle "Fahrerlaubnisbehörde" und dann "Führerschein umtauschen"
  3. 3. Wähle einen verfügbaren Termin aus
  4. 4. Bestätige den Termin mit deiner E-Mail-Adresse
  5. 5. Erscheine pünktlich zum Termin mit allen Unterlagen

Tipp: Stoßzeiten vermeiden

Vermeide wenn möglich die Stoßzeiten zwischen 10:30 und 13:00 Uhr. Termine außerhalb dieser Zeiten sind meist entspannter und schneller.

Anfahrt & ÖPNV

Öffentliche Verkehrsmittel

Die Fahrerlaubnisbehörde ist gut mit dem ÖPNV erreichbar:

Haltestelle: Wildenbruchstraße

Gute Anbindung an das Gelsenkirchener Verkehrsnetz

Kosten in Gelsenkirchen

Behördengebühr ca. 24,00 €
Biometrisches Passfoto 8-15 €
Versand (optional) variabel
Gesamtkosten 32-39 €

Bearbeitungszeit

Regelbearbeitung: ca. 4-6 Wochen

Du bekommst eine Benachrichtigung, wenn dein neuer Führerschein abholbereit ist. Während der Bearbeitungszeit erhältst du eine Bescheinigung, mit der du weiterfahren darfst.

Diese Unterlagen brauchst du

  • Biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Alter Führerschein
  • Gebühr (ca. 24,00 Euro)
  • Karteikartenabschrift (nur bei Papierführerscheinen, falls nicht in Gelsenkirchen ausgestellt)
Vollständige Unterlagenliste →

Tipps für Gelsenkirchen

Termin zwingend erforderlich

Ohne Termin erfolgt keine Bearbeitung. Buche deinen Termin rechtzeitig online.

Stoßzeiten vermeiden

Vermeide wenn möglich Termine zwischen 10:30 und 13:00 Uhr. Diese Zeiten sind meist am vollsten.

Gute ÖPNV-Anbindung

Die Haltestelle Wildenbruchstraße ist gut angebunden an das Gelsenkirchener Verkehrsnetz.

Häufige Fragen

Die wichtigsten Antworten auf einen Blick

1 Wo kann ich meinen Führerschein in Gelsenkirchen umtauschen?

Den Führerschein tauschst du bei der Fahrerlaubnisbehörde Gelsenkirchen in der Wildenbruchstraße 10, 45879 Gelsenkirchen um.

2 Brauche ich einen Termin in Gelsenkirchen?

Ja, in Gelsenkirchen ist ein Termin zwingend erforderlich. Ohne Termin erfolgt keine Bearbeitung.

3 Was kostet der Führerschein-Umtausch in Gelsenkirchen?

Die Gebühr beträgt in Gelsenkirchen ca. 24,00 Euro. Dazu kommen Kosten für das biometrische Passfoto (ca. 8-15 Euro) und optional Versandkosten.

4 Wann sollte ich nicht zum Termin in Gelsenkirchen kommen?

Vermeide wenn möglich die Stoßzeiten zwischen 10:30 und 13:00 Uhr. Termine außerhalb dieser Zeiten sind meist entspannter.

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PH

Philipp Hafner

Redakteur bei Führerschein-Umtauschfrist.de

Recherchiert seit 2024 zu Führerschein-Themen und Behördenverfahren. Hat bereits über 50 Fachartikel zu Umtauschfristen, Dokumentenanforderungen und behördlichen Abläufen veröffentlicht.

Zuletzt aktualisiert: 22. Februar 2026
Fakten geprüft

Quellen und Rechtsgrundlagen

Alle Informationen auf dieser Seite basieren auf offiziellen Rechtstexten und Behördenangaben. Wir aktualisieren unsere Inhalte regelmäßig, um Ihnen stets aktuelle und verlässliche Informationen zu bieten.

FeV Anlage 8e - Umtauschfristen Führerscheine

Offizielle Rechtsgrundlage für alle Umtauschfristen

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Informationen zur EU-Führerscheinrichtlinie

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Gesetzliche Grundlagen zum Führerscheinrecht

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