Führerschein umtauschen in Augsburg

Stand: 22. Februar 2026
Geprüfte Informationen
Quellenbasiert

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In Augsburg tauschst du deinen Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde in der Straße An der Blauen Kappe 18 um. Die Terminreservierung erfolgt online, postalische Antragstellung ist möglich. Ein Online-Antrag über das Bürgerservice Portal steht zur Verfügung. Die Gebühr beträgt ca. 25,00 Euro, die Bearbeitung dauert ca. 4-6 Wochen.

Als Augsburger tauschst du deinen alten Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde Augsburg um. Die Stadt mit über 300.000 Einwohnern bietet aufgrund des hohen Volumens auch einen postalischen Weg für die Antragstellung an.

Auf dieser Seite erfährst du alles, was du für den Führerschein-Umtausch in Augsburg wissen musst: Wo die Behörde ist, wie du online Termine buchst, was es kostet und welche Unterlagen du brauchst.

Fahrerlaubnisbehörde Augsburg

Kontaktdaten

Name: Fahrerlaubnisbehörde Augsburg

Abteilung: Bürgeramt

Adresse: An der Blauen Kappe 18, 86152 Augsburg

Telefon: 0821 324-9280

E-Mail: service.fahrerlaubnis@augsburg.de

Website: www.augsburg.de

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch: 07:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 17:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag 8:00 - 12:30 Uhr

Postalische Antragstellung möglich

Aufgrund des hohen Volumens bietet Augsburg die Möglichkeit, den Führerschein-Umtausch per Post zu beantragen.

Online-Antrag & Terminreservierung

Augsburg bietet einen Online-Antrag über das Bürgerservice Portal sowie eine Online-Terminreservierung an.

Zwei Wege zur Antragstellung:

1. Persönliche Vorsprache mit Termin

  1. Termin online reservieren
  2. Zum Termin mit allen Unterlagen erscheinen
  3. Antrag vor Ort stellen

2. Postalische Antragstellung

  1. Online-Antrag ausfüllen oder Formular herunterladen
  2. Kopie des Personalausweises und Passfoto beilegen
  3. Per Post an die Behörde schicken

Kosten in Augsburg

Behördengebühr ca. 25,00 €
Biometrisches Passfoto 8-15 €
Versand (optional) variabel
Gesamtkosten 33-40 €

Bearbeitungszeit

Regelbearbeitung: ca. 4-6 Wochen

Du bekommst eine Benachrichtigung, wenn dein neuer Führerschein abholbereit ist. Während der Bearbeitungszeit erhältst du eine Bescheinigung, mit der du weiterfahren darfst.

Diese Unterlagen brauchst du

  • Biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei Post: Kopie)
  • Alter Führerschein
  • Gebühr (ca. 25,00 Euro)
  • Karteikartenabschrift (nur bei Papierführerscheinen, falls nicht in Augsburg ausgestellt)
Vollständige Unterlagenliste →

Besonderheiten in Augsburg

Online-Antrag verfügbar

Über das Bürgerservice Portal kannst du den Antrag online ausfüllen und einreichen.

Postalische Antragstellung möglich

Aufgrund des hohen Volumens bietet Augsburg die Möglichkeit, den Antrag per Post einzureichen.

Telefonische Erreichbarkeit

Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr ist die Behörde telefonisch unter 0821 324-9280 erreichbar.

Häufige Fragen

Die wichtigsten Antworten auf einen Blick

1 Wo kann ich meinen Führerschein in Augsburg umtauschen?

Den Führerschein tauschst du bei der Fahrerlaubnisbehörde Augsburg in der Straße An der Blauen Kappe 18, 86152 Augsburg um. Die Behörde gehört zum Bürgeramt.

2 Kann ich den Führerschein-Umtausch in Augsburg per Post beantragen?

Ja, aufgrund des hohen Volumens ist in Augsburg eine postalische Antragstellung möglich. Du kannst den Antrag auch online über das Bürgerservice Portal ausfüllen.

3 Was kostet der Führerschein-Umtausch in Augsburg?

Die Gebühr beträgt in Augsburg ca. 25,00 Euro. Dazu kommen Kosten für das biometrische Passfoto (ca. 8-15 Euro) und optional Versandkosten.

4 Wann ist die Fahrerlaubnisbehörde in Augsburg telefonisch erreichbar?

Die Fahrerlaubnisbehörde Augsburg ist telefonisch Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr unter 0821 324-9280 erreichbar.

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PH

Philipp Hafner

Redakteur bei Führerschein-Umtauschfrist.de

Recherchiert seit 2024 zu Führerschein-Themen und Behördenverfahren. Hat bereits über 50 Fachartikel zu Umtauschfristen, Dokumentenanforderungen und behördlichen Abläufen veröffentlicht.

Zuletzt aktualisiert: 22. Februar 2026
Fakten geprüft

Quellen und Rechtsgrundlagen

Alle Informationen auf dieser Seite basieren auf offiziellen Rechtstexten und Behördenangaben. Wir aktualisieren unsere Inhalte regelmäßig, um Ihnen stets aktuelle und verlässliche Informationen zu bieten.

FeV Anlage 8e - Umtauschfristen Führerscheine

Offizielle Rechtsgrundlage für alle Umtauschfristen

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Informationen zur EU-Führerscheinrichtlinie

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Gesetzliche Grundlagen zum Führerscheinrecht

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